Ein selbstständiger Kunde will eine Immobilie finanzieren – und plötzlich wird es kompliziert. Die Bank stellt viele Fragen, fordert zahlreiche Unterlagen und prüft alles ganz genau. Das Thema Baufinanzierung als Selbstständiger bedarf besondere Strategien.
Damit du bestens für deinen nächsten selbständigen Kunden vorbereitet bist, zeigen wir dir in dem Beitrag:
- Welche Arten von Selbstständigen es gibt
- Welche Unterlagen die Bank wirklich braucht
- Worauf du bei Berufsangaben wie „Geschäftsführer:in“ achten musst
Baufinanzierung als Selbstständiger: Einzelunternehmer:in.
- Das sind Personen, die alleine ein Unternehmen führen.
- Sie müssen ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen.
- Beispiel: Ein Handwerker mit eigenem Betrieb.
Benötigte Unterlagen:
- Steuererklärungen
- Steuerbescheide (diese dürfen i.d.R. nicht älter als 2 Jahre alt sein)
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), meist aus dem Vorvorjahr
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vom Dezember des Vorjahres + Summen- und Saldenliste
- Aktuelle BWA + Summen- und Saldenliste
- Nachweise über private Altersvorsorge und private Krankenversicherung
Baufinanzierung als Selbstständiger: Beteiligte an juristischen Personen.
- Dazu zählen GmbH, GbR, UG, AG usw.
- Ob eine Person als selbstständig gilt, hängt davon ab, wie hoch die Beteiligung an der Firma ist.
Benötigte Unterlagen:
- Gesellschafterliste & Gesellschaftsvertrag (je nach Rechtsform)
- Jahresabschluss oder Bilanz + Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) i.d.R. aus dem Vorjahr
- BWA vom Dezember des Vorjahres + Summen- und Saldenliste
- Aktuelle BWA + Summen- und Saldenliste
Baufinanzierung als Selbstständiger: Freiberufler:in
- Üben bestimmte freie Berufe aus, z. B. Ärzt:innen, Architekt:innen oder Steuerberater:innen.
- Keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer.
Benötigte Unterlagen:
- Steuererklärungen
- Steuerbescheide (diese dürfen i.d.R. nicht älter als 2 Jahre alt sein)
- EÜR, meist aus dem Vorvorjahr
- BWA vom Dezember des Vorjahres + Summen- und Saldenliste
- Aktuelle BWA + Summen- und Saldenliste
- Nachweise über private Altersvorsorge und Krankenversicherung
Baufinanzierung als Selbstständiger: Existensgründer:in
- Seit weniger als drei Jahren selbstständig.
- Banken prüfen hier besonders gründlich, wie stabil und tragfähig das Unternehmen ist – meistens anhand eines Businessplans und einer Prognose.
Benötigte Unterlagen:
- Einen Businessplan
- EÜR oder Bilanz für das Rumpfjahr (wenn vorhanden)
- EÜR oder Bilanz über ein komplettes Jahr
- Eventuell einen Bericht vom Steuerberater mit einer Prognose für das laufende Jahr
Achtung bei “Geschäftsführer:in” – was ist die richtige Frage?
„Ich bin Geschäftsführer:in, also bin ich selbstständig!“ Das ist nicht automatisch richtig.
Stell immer diese Frage: Bist du an der Firma beteiligt?
- Ja, mehr als 25 %? → Die Person gilt als selbstständig.
- Nein oder weniger als 25 %? → Die Person gilt als angestellt.
Wichtig: Es kann Unterschiede von Bank zu Bank geben. Im Zweifel also immer direkt nachfragen!
Tipp: Auch die Gehaltsabrechnung gibt Hinweise!
Ein angestellter Geschäftsführer erhält ein festes Gehalt – wie jede:r andere Angestellte auch.
Bei einem geschäftsführenden Gesellschafter findest du oft keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung auf der Abrechnung.

Wir helfen gerne weiter.
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