Seit 1922 ist die R+V der Versicherungsexperte in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe der Volksbanken Raiffeisenbanken. Das heißt, hinter der R+V stehen die 18,5 Mio. Mitglieder der deutschen Genossenschaftsbanken. Die genossenschaftliche Idee ist Weltkulturerbe und bedeutet: Zusammen füreinander und für die Gemeinschaft einstehen. Fair, menschlich und verantwortungsbewusst.
Die R+V zählt zu den führenden deutschen Versicherern. Fast 9 Millionen Kunden mit rund 26,5 Millionen Verträgen vertrauen auf ihre Leistungen. Im Bereich der Baufinanzierung hat sie als einer der wenigen Versicherer in Deutschland langjährige Expertise und kann dir und deinen Kunden so ein umfangreiches Finanzierungskonzept mit individuellen Absicherungsmöglichkeiten anbieten.
Geschäftsgebiet der R+V
Deutschlandweit – für die Vermittlung des R+V-Vorsorgedarlehens FIX & FLEX ist der Abschluss eines GENO-PLUS-Rahmenvertrags zwischen der vermittelnden Genossenschaftsbank und R+V erforderlich.
Wenn du wissen möchtest, ob ein Rahmenvertrag mit deiner Heimatbank besteht, sprich gerne deine:n Vermittlerbetreuer:in an.
In Kürze – die Finanzierungshighlights der R+V
- zusätzliche kostenfreie Absicherung der Darlehensrate gegen betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und im Todesfall inklusive
- lange Sollzinsbindungen bis zu 30 Jahren möglich
- hohe Flexibilität durch Sondertilgungsoptionen, kostenfreie Tilgungssatzänderungen
- einfache und schlanke Abwicklung
Best Practice – Tipps und Tricks
Das R+V-Vorsorgedarlehen FIX & FLEX kann auch in der genossenschaftlichen Kombinatorik eingebunden werden. Nutze diese Flexibilität zur Abdeckung einer Vielzahl an Kundenwünschen.
- „80 für 60“-Vorteil: Bei eigengenutzten EFH / ZFH bis zu einem Objektalter von 10 Jahren gilt die 60 %-Kondition für 80 %-Finanzierungen.
- Bei Finanzierungen bis 80 % des Beleihungswerts und Beleihungsobjekten mit einer Restnutzungsdauer von mehr als 39 Jahren beträgt die Mindesttilgung für das R+V-Darlehen lediglich 1 % p.a. Dadurch bleibt mehr finanzieller Spielraum für beispielsweise den Abschluss eines Absicherungs- oder Vorsorgeprodukts.
- Rückzahlungen durch regulär fällige R+V-Versicherungen sind ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Bei nicht abgetretenen R+V-Lebensversicherungen ist dafür eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren zu beachten.
Produktpartner-Steckbrief: Ob Angaben zur Finanzierungsstruktur, Darlehensnehmern oder Tipps und Tricks – wir haben alle Informationen im Marktplatz für dich zusammen gefasst.